Das aktuelle Rechtssystem der Europäischen Union erzählt nicht nur die Geschichte der Europäischen Integration, sondern ist ebenso ein wichtiges und hochinteressantes System. 

Schon der EWG-Vertrag von 1957 enthielt die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, während andere Materien erst im Laufe einer fortschreitenden Integration Bestandteile des Unionsrechts wurden. 

Blickt man zurück, wird man feststellen, dass die Verwirklichung der Grundfreiheiten Ende der 1970er Jahre noch weit entfernt war. Seit 1993 existiert der Binnenmarkt und man kann sagen, dass der Binnenmarkt das am weitesten fortgeschrittene Element der europäischen supranationalen Integration ist.  

Der Kurs gibt eine kurze Einführung in die Geschichte der Europäischen Union und in das Recht der Europäischen Union und befasst sich dann mit dem EU-Binnenmarktrecht, insbesondere mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten. 

Der freie Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit, der freie Dienstleistungsverkehr, die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs haben einen großen Einfluss auf das tägliche Leben in der EU. Der Kurs wird die Entwicklungen der Konzepte und Ideen in diesem Bereich aufzeigen. Die Teilnehmer werden lernen, wie man an einen konkreten Fall herangeht, die genaue Fragestellung des Falles ausarbeitet und die Falllösung formuliert.

Eine sehr starke Rolle bei der Entwicklung der Freiheiten spielte und spielt der EuGH. Der Kurs wird somit auch einen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geben.

Hauptziele des Kurses sind:

- die Studierenden mit den Grundzügen der Geschichte der Europäischen Intregration vertraut zu machen,

- den Studierenden die Entwicklung der Grundfreiheiten zu vermitteln

- die Studierenden in die Lage zu versetzen, europarechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der Grundfreiheiten selbständig zu lösen.