Das deutsche Recht gehört zum römisch-germanischen Rechtskreis. Die zu diesem Rechtskreis gehörenden Rechtsordnungen zeichnen sich durch ihre Systematik aus. Vorherrschend sind rationales, abstraktes und begriffliches Denken. Neben dem Privatrecht ist das öffentliche Recht als Teil der Rechtsordnung ebenfalls von diesem Denken geprägt.

Das öffentliche Recht deckt ein breites Spektrum von Angelegenheiten ab. Über die nationale Ebene hinaus umfasst es auch das Völkerrecht und das Europarecht, das einen supranationalen Charakter hat. Auf nationaler Ebene gehören zum einen das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsverfahrensrecht zum öffentlichen Recht, ebenso wie alle Prozessordnungen. Zum anderen gehört das Verfassungsrecht zum öffentlichen Recht. Das Verfassungsrecht gliedert sich in das Staatsorganisationsrecht, das die Organisation, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane regelt, die Grundrechte, die Rechte beim Schutz vor staatlichen Eingriffen in die individuellen Freiheitsrechte ebenso wie Teilhabe- und Leistungsrechte bieten, sowie das Staatskirchenrecht, das die Rechtsstellung der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften regelt.

Der Kurs wird sich in rechtsvergleichender Perspektive dem Staatsorganisationsrecht widmen. Hierbei wird zunächst eine Einordnung des deutschen Grundgesetzes hinsichtlich des Inhalts, der Länge, der Änderungsfestigkeit vorgenommen. Es wird auf die Frage des Erlasses einer Verfassung ebenso eingegangen wie auf Fragen, die sich aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Im Anschluss werden die Verfassungsorgane mit ihren Aufgaben vorgestellt und diese mit verschiedenen Organen anderer Verfassungen verglichen. Im Rahmen der Darstellung wird auch auf Fragen des Wahlrechts eingegangen.

Die Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes werden dargestellt, ebenso der nach dem Grundgesetz vorgesehene Aufbau der Verwaltung.

 Nachdem unter den Verfassungsorganen das Bundesverfassungsgericht bereits vorgestellt worden ist, wird ein Schwerpunkt auf der vergleichenden Analyse der Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht liegen.

 Hauptziele des Kurses sind:

- die Studierenden mit den Grundzügen des deutschen Staatsorganisationsrecht aus einer vergleichenden Perspektive vertraut zu machen,

- den Studierenden allgemeine Verfahrensstrukturen vor einem Verfassungsgericht zu vermitteln, 

- die Studierenden in die Lage zu versetzen, (kleine) Fälle im Staatsorganisationsrecht selbständig zu lösen.